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Der Werkstattrat

Wir legen großen Wert auf die Mitwirkung und Mitbestimmung unserer Beschäftigten.

Dazu bildet die Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO) der Diakonie die gesetzliche Grundlage. Alle vier Jahre wählen die Beschäftigten einen Werkstattrat, der die Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte aktiv ausübt. Dies ist bei Fragen zur Arbeitsplatzgestaltung, zu Arbeits-und Urlaubszeiten, zur Pausenregelung sowie zu Werkstatt- und Entgeltordnung der Fall.

Auch Anregungen und Kritik der Beschäftigten nehmen die Werkstatträte entgegen und erörtern diese in regelmäßigen Sitzungen mit der Leitung der Hellweg-Werkstätten.