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Aufnahme und Beratung

Sie haben Interesse an einer Beschäftigung in den Hellweg-Werkstätten?

Dann nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.

Bei einem gemeinsamen Termin lernen Sie die Hellweg-Werkstätten kennen. Gerne beantworten wir dabei Ihre Fragen und beraten Sie hinsichtlich der Voraussetzungen und Rahmenbedingungen.

Voraussetzungen

Eine Beschäftigung in den Hellweg-Werkstätten kommt für Sie in Frage, wenn Sie voll erwerbsgemindert sind und eine wesentliche Behinderung festgestellt werden kann. Die Beschäftigten der Hellweg-Werkstätten wohnen in den Städten und Gemeinden Bergkamen, Bönen, Holzwickede, Kamen, Fröndenberg und Unna.

Beschäftigung in den Hellweg-Werkstätten

Zunächst muss ein Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben – Rehabilitationsantrag -  bei dem zuständigen Leistungsträger gestellt werden. In der Regel ist dies die Agentur für Arbeit. Falls Sie eine Erwerbsminderungsrente beziehen, ist die Deutsche Rentenversicherung zuständig. In Einzelfällen kann dies aber auch eine Berufsgenossenschaft sein.