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Die Frauenbeauftragte

Alle 4 Jahre wählen die weiblichen Beschäftigten der Hellweg-Werkstätten eine Frauenbeauftragte. Ihre Aufgabe ist es, die Rechte und Interessen der weiblichen Beschäftigten gegenüber der Leitung der Hellweg-Werkstätten zu vertreten und zu stärken. Insbesondere geht es dabei um die Themen Gleichstellung von Frauen und Männern, Vereinbarkeit von Familie und Beschäftigung, wie auch um den Schutz vor körperlicher, sexueller und psychischer Belästigung und Gewalt.

Ihren Kolleginnen steht die Frauenbeauftragte beratend und unterstützend zur Seite.