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Hellweg-Werkstätten beraten über das Bundesteilhabegesetz

Mit dem Bundesteilhabegesetz hat die Bundesregierung zahlreiche Änderungen für Menschen mit Behinderung auf den Weg gebracht. Für Beschäftigte der Hellweg-Werkstätten führten die Änderungen seit Jahresbeginn zu einigen finanzielle Verbesserungen.

Aber auch für die Hellweg-Werkstätten selbst gab es gute Gründe die gesetzlichen Änderungen, die bis 2020 in mehreren Etappen umgesetzt werden sollen, zu beraten.

Hierzu trafen sich 25 leitende Mitarbeitende und Mitarbeitende der Sozialdienste der Börde- und Hellwegwerkstätten sowie der Sozialwerkstätten zu einer eintägigen Klausurtagung. Nach einem Impulsreferat von Herrn Martin Weißenberg (Fachreferent Diakonie RWL) wurden die wichtigsten Eckpunkte lebhaft diskutiert und hinsichtlich der zukünftigen Ausrichtung der Werkstätten bewertet.

„Das BTHG enthält einige wichtige Verbesserungen für die Beschäftigten der Hellweg-Werkstätten. Es sind aber noch viele Fragen offen. Wir wollen aber als Werkstatt die Neuerungen als Chance und Impuls zur Verbesserung unsere Angebote begreifen. Hierzu haben wir gemeinsam viele gute Ansätze gefunden.“ fasst der Geschäftsbereichsleiter Michael Dreiucker das Ergebnis der Klausurtagung zusammen.